Ärztliche Verordnung

Ergotherapie erfolgt aufgrund ärztlicher Verordnung aufgrund einer bestimmten Diagnose.

Auch zusätzliche Leistungen wie Elektrotherapie, Ultraschall, Anpassung einer Schiene oder Hausbesuch müssen ärztlich verordnet werden. Die Verordnung für Ergotherapie kann von HausärztInnen oder FachärztInnen für Orthopädie, Neurologie, Unfallchirurgie oder Innere Medizin ausgestellt werden. 


Kassenverträge und Wahltherapeutin

Als Therapeutin habe ich folgende Verträge:

  • Kassenvertrag Bundesversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, BVAEB 
  • Land Tirol nach dem Rehabilitationsgesetz (mit Selbstbehalt)

Bei Therapien ohne Vertrag zwischen Therapeut und Krankenkasse können Sie nach Begleichung des Honorars die Kostenerstattung des Wahltherapeutensatzes von Ihrer Krankenkasse beantragen.


Bewilligung der Krankenkasse

Inzwischen verlangen nicht mehr alle Krankenkassen, dass die ärztliche Verordnung für Ergotherapie vor Beginn der Behandlung bewilligt werden muss. So braucht man bei der BVAEB, der KUF und der ÖGK Tirol keine Bewilligung mehr, weiterhin jedoch für die SVS. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen darüber genaue Auskunft. 


Hausbesuche

Wenn es für Sie zu beschwerlich ist, in meine Praxis zu kommen, mache ich auch Hausbesuche in Mutters, Natters, Götzens, Birgitz, Axams, Grinzens, Kematen und Völs, um Sie zu behandeln. Genauso wie die Behandlung selbst muss auch die Hausbehandlung auf der Verordnung ausgestellt sein.


Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Ich biete Therapiezeiten von Montag bis Freitag zwischen 7.00 früh und 18.00 abends an und bitte um persönliche Terminvereinbarung. Sie können mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, woraufhin ich mich verlässlich zurückmelde. Ich bitte um Verständnis, dass ich während der Behandlungen nicht an mein Handy gehe.