Ärztliche Verordnung

Ergotherapie erfolgt aufgrund ärztlicher Verordnung aufgrund einer bestimmten Diagnose.

Auch zusätzliche Leistungen wie Elektrotherapie, Ultraschall, Anpassung einer Schiene oder Hausbesuch müssen ärztlich verordnet werden. Die Verordnung für Ergotherapie kann von HausärztInnen oder FachärztInnen für Orthopädie, Neurologie, Unfallchirurgie, Innere Medizin oder Kinderheilkunde ausgestellt werden. 


Kassenverträge und Wahltherapeutin

Als Therapeutin habe ich folgende Verträge:

  • Kassenvertrag Neuroreha-Therapie Tiroler Gebietskrankenkasse, ÖGK
  • Kassenvertrag Bundesversicherunsganstalt öffentlich Bediensteter, BVAEB 
  • Land Tirol nach dem Rehabilitationsgesetz (mit Selbstbehalt)

Bei Therapien ohne Vertrag zwischen Therapeut und Krankenkasse können Sie nach Begleichung des Honorars die Kostenerstattung des Wahltherapeutensatzes von Ihrer Krankenkasse beantragen.


Bewilligung der Krankenkasse

Die ärztliche Verordnung muss vor Beginn der Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, sodass Ihr Anspruch auf Kostenübernahme garantiert ist. Es ist auch möglich, die Verordnung zur Bewilligung per Post an die Krankenkasse zu schicken und um Retoursendung zu bitten. 


Hausbesuche

Wenn es für Sie zu beschwerlich ist, in meine Praxis zu kommen, mache ich auch Hausbesuche in Mutters, Natters, Götzens, Birgitz, Axams, Grinzens, Kematen und Völs, um Sie zu behandeln. Genauso wie die Behandlung selbst muss auch die Hausbehandlung auf der Verordnung ausgestellt sein und von der Kasse bewilligt werden.


Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Ich biete Therapiezeiten von Montag bis Freitag zwischen 7.00 früh und 18.00 abends an und bitte um persönliche Terminvereinbarung. Sie können mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, woraufhin ich mich verlässlich zurückmelde. Ich bitte um Verständnis, dass ich während der Behandlungen nicht an mein Handy gehe.